Vereine aufgepasst: Die neue Datenschutz-Grundverordnung (be)trifft auch den Sport!

10. April 2018

Mit 25. Mai 2018 tritt EU-weit eine neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Sie betrifft auch alle Sportvereine in vollem Ausmaß. Schon früher geltende Regelungen werden verschärft, neue kommen hinzu und die Verantwortlichen werden zu transparenterer und nachvollziehbarerer Dokumentation der erhobenen Daten verpflichtet.

War man bislang im Fall von Datenschutz-Verletzungen „schadenersatzpflichtig“ (jemand musste also zuerst nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist), macht man sich ab der Gültigkeit der neuen DSGVO strafbar, wenn man sie nicht einhält. Diese behördlichen Strafen sind eminent, können für Vereine existenzgefähredend werden. Man ist also gut beraten, sich möglichst rechtzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen.

Die NDSO arbeitet mit Hochdruck daran Euch mit Infos und Vorlagen zu versorgen, da aber die meisten Vorträge und Schulungen erst stattfinden, bitten wir Euch noch um etwas Geduld.
Sobald wir genau Infos haben, werden wir einen Infoabend veranstalten und Euch unterstützen.

Die Bundes-Sportorganisation (BSO) hat zur DSGVO mit Unterstützung von Rechtsanwälten Arbeitsbehelfe, Unterlagen und Erläuterungen erarbeitet, um eine möglichst einheitliche Vorgehens- und Sichtweise innerhalb des organisierten Sports herzustellen.

Hier geht es zur Seite der BSO wo Ihr schon sehr viel Infos findet:
Vorlagen, Muster, Checkliste, Erläuterungen und Empfehlungen für Sportvereine und -verbände

Lg

Das NDSO Team